Geschichte

Entstehungsgeschichte des Landgutes “De Rietstap”

Das Landgut “De Rietstap” lag auf dem Gebiet des heutigen Dinxperloer Industriegebiets an der Meniststraat in Richtung Grenzübergang Dinxperlo-West.

Ursprünglich war das Landgut in Händen der Grafen von Culemborg. Eine Urkunde aus dem Jahre 1498 verdeutlicht bereits dieses Eigentumsrecht. Dem Verpondingsregister (einer Art Grundsteuerregister) von 1647 kann man entnehmen, dass der Bauernhof seinerzeit an Bernd te Rietstap verpachtet war.

Übrigens war die Schreibweise von “Rietstap” früher wahrscheinlich “Reestap”, was „Grenze“ bedeutete. Im Laufe der Jahre hat die Familie te Rietstap das Landgut den Grafen von Culemborg abgekauft. Im Jahre 1689 vermählte sich Willem te Rietstap mit Engele Boland. Ihre Tochter Arentje heiratete im Jahre 1708 Gerrit Jagerink, wodurch das Landgut in den Besitz der Familie Jagerink kam.

Diese Familie war es auch, die an der Ostseite des Landgutes zwei Buchen pflanzte, die durch, die durch eine Laune der Natur zusammenwuchsen und auf diese Weise eine Art Pforte über dem alten Kirchweg vom Landgut zur Ortsmitte von Dinxperlo bildeten.

Im Jahre 1874 kaufte Gerhard Hendrik A.N. te Rietstap, wohnhaft in ’s Gravenhage, ein Verwandter der früheren Besitzerfamilie te Rietstap das Landgut.

Das Testament
Dieser vermachte bei seinem Tod im Jahre 1909 der katholischen St. Petrus und Paulus Kirchengemeinde zu Breedenbroek – Dinxperlo 5.500 Gulden (€ 2.495). Gemäß der Überlieferung vermachte er den Rest seiner Besitzungen der katholischen Kongregation der Schwestern der Liebe in Tilburg, wahrscheinlich unter der Maßgabe, dass das Landgut in ein Kloster und Krankenhaus umgewandelt werden solle. Zudem sollten die Nonnen in Dinxperlo einen Kindergarten errichten. Die Kongregation schlug das Erbe aus, weil die örtliche Bevölkerung überwiegend protestantisch war. Daraufhin ging die Erbschaft an einen Neffen des Verstorbenen: Rechtsanwalt Theodore Marie Theophille te Rietstap. Dieser war Notar in ’s Gravenhage.

Die Bedingung
Auch für ihn war die Erbschaft an eine Bedingung geknüpft: Er musste eine Kapelle bauen, in der ein Gemälde von der Kreuzigung Jesu hängen sollte.

Es ist nicht bekannt, ob die Kapelle als Gebetskapelle für die Bewohner des Landgutes gedacht war oder als Pfarrkirche für die katholische Bevölkerung von Dinxperlo. Der Erbnehmer erfüllte die Testamentsbedingung in bemerkenswerter Weise: Da das Testament keine Vorschriften zur Größe der zu bauenden Kapelle machte, ließ er ein Gebäude errichten, das alle Formen und Kennzeichen eines Gotteshauses aufwies. Der Turm war an der westlichen Seite und der Chor nach Osten gerichtet, wie es sich gehörte. Allerdings entsprachen die Abmessungen der Kirche keinesfalls dem Normalmaß.

Am 28. Oktober beantragte Herr J.H. Roerdink im Namen von Rechtsanwalt T. M.T. te Rietstap eine Baugenehmigung zur Errichtung einer katholischen Kapelle auf dem Landgut. Ihre Maße sollten 6.40 m Länge, 4.50 m Breite und 5.00 m Höhe betragen.

In der Gemeinderatsversammlung am 17. November 1911 wurde die erbetene Genehmigung von den Ratsherren der Gemeinde Dinxperlo erteilt.

Nach dem Tod von T.M.T. te Rietstap im Jahre 1921 wurde das Landgut wieder einmal verkauft. Der Käufer war der Herr B.F. Koenders.

Die kleine Kirche ist zwar geweiht, aber ein Gottesdienst hat dort niemals stattgefunden.
Im Laufe der Jahre hat die Kapelle als Lagerraum, Schweinestall und Hühnerhaus ihren Dienst getan.

Im Jahre 1975 hat eine Gruppe von Amateur-Künstlern anlässlich der Aktion “Dinxperlo Blumendorf” in „Kerkje De Rietstap“ eine Ausstellung veranstaltet. So wurde man wieder auf die Kapelle aufmerksam.

1977 wurde die kleine Kirche wegen ihrer Kuriosität und Geschichte in die Denkmalschutzliste aufgenommen.

Lesen Sie mehr unter:
Digibron – In Neêrlands kleinste kapel is nog nooit een kerkdienst gehouden
Digibron – Kleinste kerkje in ons land wordt verplaatst